Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll dazu beitragen, die Ausbildungsfähigkeit benachteiligter Menschen zu sichern und sie durch Qualifizierung in die Lage zu versetzen, eigenständig für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Dies geschieht durch verschiedene Maßnahmen, die die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen verbessern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Zielgruppe der Förderung sind hessische Landkreise und kreisfreie Städte, die Maßnahmen für benachteiligte Menschen planen. Dazu gehören unter anderem schulmüde oder schulverweigernde Jugendliche, ausbildungsreife Ausbildungsstellensuchende und Menschen mit Vermittlungshemmnissen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die für verschiedene Maßnahmen wie Ausbildungs- und Qualifizierungsvorbereitung, Ausbildung und Ausbildungscoaching sowie Weiterbildungsmaßnahmen für Personal bereitgestellt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt vom eingereichten Finanzierungsplan ab.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge müssen bis zum 31. März eines Jahres beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden. Vorzeitig mit dem Vorhaben beginnen kann man ab dem 1. Januar eines Jahres.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Die Förderung wird abgelehnt, wenn die Teilnehmenden nicht ihren Erstwohnsitz in Hessen haben oder keinen Anspruch auf Leistungen nach den relevanten Sozialgesetzbüchern haben. Auch bestimmte Personengruppen, die nicht den festgelegten Zielgruppen entsprechen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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