Zuschuss

Förderprogramme - ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Mobilitätsberatungsstellen

Wenn Sie als Beratungsstelle die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Hessen gibt es ein Förderprogramm, das Beratungsstellen unterstützt, die Auszubildende bei grenzüberschreitenden Mobilitätsprojekten beraten. Diese Stellen können einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die Förderung ist Teil der ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung und zielt darauf ab, junge Auszubildende und Fachkräfte zu motivieren und bei der Planung von Auslandsaufenthalten zu unterstützen. Die Anträge müssen elektronisch über ein Antragsportal und schriftlich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gerichtet werden.

Die Beratungsstellen müssen bestimmte Aufgaben übernehmen, wie die Beratung zu Auslandsaufenthalten und die Organisation von Informationsveranstaltungen. Zudem müssen die Beratungskräfte über relevante Qualifikationen verfügen, wie Berufserfahrung in der Ausbildung und sehr gute Fremdsprachenkenntnisse. Eine Zertifizierung in einem anerkannten Verfahren ist innerhalb der ersten 12 Monate des Projekts erforderlich, falls noch keine vorliegt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Beratungsstellen, die im Bereich der beruflichen Bildung tätig sind und junge Auszubildende sowie Fachkräfte unterstützen möchten. Zielgruppen sind insbesondere Auszubildende in Hessen, die an Auslandsaufenthalten interessiert sind, sowie deren Ausbildungsbetriebe. Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen, die die Mobilität von jungen Menschen fördern und ihnen helfen wollen, internationale Erfahrungen zu sammeln.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung, Beratung
  • Foerdergebiet: Hessen
  • Foerdergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Ansprechpunkt: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Beratung zu Auslandsaufenthalten
    • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Praktika
    • Durchführung von Informationsveranstaltungen
  • Rechtsgrundlage: ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung (21. Mai 2023)

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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