Zuschuss

Förderprogramme - Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund (ESF+ 2021–2027)

Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Bayern

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Weiterbildungsanbieter, die berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund durchführen. Diese Projekte sollen die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktchancen der Teilnehmenden verbessern und können sozialpädagogische Betreuung sowie individuelle Aktivierungsmaßnahmen umfassen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, zusätzlich gibt es einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent vom Freistaat Bayern. Anträge müssen mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme über das Onlineportal eingereicht werden.

Die Projekte müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie die Teilnahme von erwerbsfähigen Personen mit Fluchthintergrund, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben und nicht länger als vier Jahre in Deutschland leben. Die Qualifizierungsprojekte sollen berufliche Schlüsselqualifikationen vermitteln und mindestens ein Modul aus einem anerkannten Berufsbild anbieten. Die Dauer der Projekte liegt zwischen vier und neun Monaten, und die Teilnehmendenzahl muss zwischen 10 und 20 Personen liegen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Weiterbildungsanbieter, die Projekte für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit Fluchthintergrund anbieten. Zielgruppen sind insbesondere erwachsene erwerbsfähige Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz haben und in Bayern wohnen oder arbeiten. Die Förderung ist sinnvoll für Anbieter, die soziale Integration und berufliche Qualifizierung dieser Personengruppen unterstützen möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Projekte müssen die Module „Aktivierung“, „sozialpädagogische Betreuung“ und „berufsbezogene Qualifizierung“ umfassen.
    • Teilnahme von Personen mit gesichertem Aufenthaltsstatus und nicht länger als 4 Jahre in Deutschland.
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Qualifizierungen in Kombination mit Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Job) oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
  • Anbieter der Förderung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
  • Thema der Förderung: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.