Zuschuss

Förderprogramme - Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF+ 2021–2027)

Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Arbeitslose in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Weiterbildungsanbieter, die berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Arbeitslose in Bayern durchführen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, zusätzlich gibt es einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent vom Freistaat Bayern. Die Projekte müssen sozialpädagogische Betreuungs- und individuelle Aktivierungsmaßnahmen beinhalten und mindestens 4 Monate, maximal 9 Monate dauern. Die Teilnehmer müssen erwerbsfähig und langzeitarbeitslos sein oder Bürgergeld beziehen.

Die Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 eingereicht werden. Die Projekte sollen berufliche Schlüsselqualifikationen vermitteln und auf den regionalen Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Es gibt spezifische Anforderungen an die Teilnehmerzahl und die Inhalte der Qualifizierungsmaßnahmen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Weiterbildungsanbieter, die Projekte für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Arbeitslose anbieten. Zielgruppen sind insbesondere Personen, die langzeitarbeitslos sind, Bürgergeld beziehen oder komplexe Problemlagen haben. Die Maßnahme ist sinnvoll für Bildungsträger, Unternehmen, Kommunen und andere Einrichtungen, die solche Qualifizierungsprojekte in Bayern umsetzen möchten.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Arbeit
  • Fördergebiet: Bayern
  • Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
  • Ansprechpunkt:
    • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
    • esf@stmas.bayern.de
  • Bewerbungsfrist: Mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Projekte müssen sozialpädagogische Maßnahmen beinhalten
    • Teilnehmer müssen erwerbsfähig und langzeitarbeitslos sein oder Bürgergeld beziehen
    • Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen (8 bei kleinen Gruppen)
    • Laufzeit: mindestens 4 Monate, maximal 9 Monate (6 Monate bei kleinen Gruppen)
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Qualifizierungen in Kombination mit Arbeitsgelegenheiten oder Sprachkursen
  • Thema der Förderung: Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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