Zuschuss

Förderprogramme - „REGIO AKTIV“ – Kompetenzagenturen (KA)

Wenn Sie als Bildungsträger oder Träger der Jugendhilfe eine Kompetenzagentur zur Unterstützung von förderungsbedürftigen jungen Menschen einrichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „REGIO AKTIV“ in Sachsen-Anhalt unterstützt Bildungsträger und Träger der Jugendhilfe bei der Einrichtung von Kompetenzagenturen. Diese Agenturen sollen jungen Menschen, die Unterstützung benötigen, helfen, berufliche Perspektiven zu finden und den Übergang in eine Ausbildung zu erleichtern. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe von den förderfähigen Ausgaben abhängt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 36 Monate, und die Anträge müssen an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gerichtet werden.

Die Kompetenzagenturen bieten verschiedene Unterstützungsangebote, wie Einzelfallberatung, soziale Gruppenangebote und Elternarbeit. Sie müssen eine ganzheitliche Hilfe für junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren bieten und auch in Ausnahmefällen bis unter 35 Jahren. Die Agenturen sollen eng mit regionalen Unternehmen zusammenarbeiten und die Eltern sowie andere Bezugspersonen in die Unterstützung einbeziehen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bildungsträger und Träger der Jugendhilfe, die in Sachsen-Anhalt tätig sind und eine Kompetenzagentur einrichten möchten. Zielgruppe sind vor allem junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, die Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Ausbildung benötigen. Auch junge Erwachsene bis unter 35 Jahren können in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Die Förderung richtet sich an Organisationen, die eine sozialpädagogische und ganzheitliche Unterstützung anbieten und mit regionalen Unternehmen zusammenarbeiten.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Arbeit, Gesundheit & Soziales
  • Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
  • Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
  • Antragsfrist: Unklar (bitte beim Landesverwaltungsamt erfragen)
  • Projektlaufzeit: 36 Monate
  • Zielgruppe: Junge Menschen von 15 bis unter 25 Jahren (in Ausnahmefällen bis unter 35 Jahre)
  • Antragstellung: An das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
  • Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des ESF+ und des Landes Sachsen-Anhalt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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