Zuschuss

Förderprogramme - „REGIO AKTIV“ – Spezifische Modellprojekte

Wenn Sie Modellprojekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen sowie für die Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „REGIO AKTIV“ in Sachsen-Anhalt unterstützt Projekte, die die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Personen verbessern. Ziel ist es, diesen Gruppen den Zugang zu Arbeit und Ausbildung zu erleichtern. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe von den zuwendungsfähigen Ausgaben abhängt. Die Projekte können bis zu 36 Monate laufen und müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um gefördert zu werden.

Die Anträge müssen über die Regionalen Arbeitskreise (RAK) eingereicht werden, die die Projekte auswählen. Die Förderung richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Unternehmen. Wichtig ist, dass die Projekte auf die regionalen Bedürfnisse abgestimmt sind und die Zusammenarbeit mit Jugendberufsagenturen gefördert wird.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen und Unternehmen, die Projekte zur Unterstützung von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen und jungen Menschen in Sachsen-Anhalt durchführen möchten. Dazu zählen insbesondere Einrichtungen, die sich mit der beruflichen Integration, der Unterstützung von Alleinerziehenden oder der Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung beschäftigen. Zielgruppen sind vor allem sozial benachteiligte Menschen und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Arbeit, Aus- & Weiterbildung
  • Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
  • Projektlaufzeit: Maximal 36 Monate
  • Antragsverfahren: Zweistufig über Regionale Arbeitskreise (RAK)
  • Antragsberechtigte: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Unternehmen
  • Fristen und Abgabedaten: Unklar, genaue Fristen nicht angegeben
  • Kriterien: Projekte müssen regionalen Bedürfnissen entsprechen und die Zusammenarbeit mit Jugendberufsagenturen einbeziehen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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