Zuschuss

Förderprogramme - Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung (Sachsen-Anhalt ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL)

Wenn Sie als anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Ihre digitale Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen-Anhalt bietet Zuschüsse für anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die in ihre digitale Infrastruktur investieren möchten. Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen, wie den Ausbau von IT-Hardware, Lehr- und Lernplattformen sowie Breitband- und WLAN-Lösungen. Auch die Kosten für Softwarelizenzen und Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte können gefördert werden. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, maximal jedoch 150.000 Euro. Die Antragsteller müssen ein konkretes Konzept vorlegen und dürfen mit den Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt und deren Träger. Sie ist sinnvoll für Institutionen, die ihre digitale Infrastruktur verbessern und Lehrkräfte weiterbilden möchten, um moderne Lehrmethoden zu integrieren. Die Förderung unterstützt insbesondere Einrichtungen, die ein konkretes Konzept zur Digitalisierung haben und die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllen.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Digitalisierung, Infrastruktur
  • Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
  • Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
  • Ansprechpunkt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) | beratung@ib-lsa.de
  • Bewerbungsfrist: 31.08. des Vorjahres
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Anerkennung nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt
    • Vorhandenes technisch-pädagogisches Konzept
    • Ausreichende digitale Infrastruktur
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Investitionen für verwaltungsbezogene Funktionen
    • Fort- und Weiterbildungen des Verwaltungspersonals
    • Beschaffung von Smartphones als mobile Endgeräte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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