Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg bietet Zuschüsse für Bildungseinrichtungen, die Weiterbildungen und Coachings für Landwirtinnen, Landwirte und Fachkräfte im Agrarbereich anbieten. Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die ökologische und ökonomische Kompetenzen stärken sowie den Austausch zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördern. Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen und bis zu 60 Prozent für digitale Ausstattung betragen. Es gibt Mindestbeträge für die Förderung: 1.000 Euro für Weiterbildungen und 3.000 Euro für IT-Investitionen.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Bildungseinrichtungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Agrarbereich. Die Weiterbildungsangebote müssen zwischen 40 und 120 Unterrichtseinheiten umfassen und innerhalb von 18 Monaten nach dem ersten Termin durchgeführt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung richtet sich an Bildungseinrichtungen und -träger, die im ländlichen Raum tätig sind, sowie an Verbände und Institutionen, die sich mit der ländlichen Weiterbildung beschäftigen. Besonders profitieren können Einrichtungen, die Weiterbildungen zu Themen wie Digitalisierung, nachhaltige Bewirtschaftung und regionale Landwirtschaft anbieten. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder für Unternehmen mit Sitz dort tätig sein.
Kerndaten
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
- Fördergebiet: Baden-Württemberg
- Anbieter der Förderung: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
- Ansprechpunkt: zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
- Maßnahmen müssen im ländlichen Raum angeboten werden
- Mindestanzahl an Teilnehmenden: 10 Personen für Weiterbildungen, 6 Personen für Coachings
- Mögliche Ausschlusskriterien: Keine spezifischen Ausschlusskriterien angegeben.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.