Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Gefördert wird der Aufbau und Betrieb von wirtschaftlich tragfähigen Akzeleratoren in Sachsen. Ein Akzelerator unterstützt Startups dabei, schneller zu wachsen und sich besser am Markt zu entwickeln. Die Förderung soll die Startbedingungen für innovative Startups verbessern. Es gibt verschiedene Module, zum Beispiel für den Ausbau bestehender Akzeleratoren und für eine Anlauffinanzierung für Startups. Die Förderung wird als Zuschuss aus Mitteln des EFRE gewährt.
Für bestehende Akzeleratoren können unter bestimmten Bedingungen Ausgaben für Personal, Investitionen und weitere notwendige Kosten gefördert werden. Für Startups im Akzelerator gibt es eine Anlauffinanzierung für Vorhaben wie Meilensteinpläne, Pilotprojekte oder Startup-Challenges. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn das Vorhaben schon vorher begonnen wurde. Für dieselben förderfähigen Ausgaben dürfen keine anderen Fördermittel gleichzeitig genutzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Betreiber von Akzeleratoren, die ihr Angebot ausbauen oder einen Akzelerator betreiben wollen. Sie ist auch für junge, innovative Startups interessant, die in ein gefördertes Akzelerator-Programm aufgenommen wurden. Besonders passend ist sie für Unternehmen in Sachsen, die Unterstützung beim Wachstum, bei Netzwerken oder bei der Umsetzung erster Entwicklungsschritte brauchen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Modul 1: Förderaufruf vom 13. Juni 2025, ausgelaufen, keine Neuantragstellung mehr möglich
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Für Modul 2: Der Akzelerator soll das Leistungs- oder Netzwerkangebot erweitern und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern.
- Der Akzelerator muss seit mindestens zwölf Monaten operativ tätig sein.
- Seit Beginn der Tätigkeit als Akzelerator wurden mindestens fünf Startups betreut.
- Für Modul 3: Das Startup muss gegründet sein.
- Das Startup muss in das Programm eines geförderten Akzelerators aufgenommen worden sein.
- Das Startup muss funktional und rechtlich unabhängig vom Betreiber des Akzelerators sein.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Wenn das Vorhaben vor Antragstellung begonnen wurde, ist eine Förderung nicht möglich.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen für dieselben förderfähigen Ausgaben oder den Eigenanteil ist nicht zulässig.
- Akzeleratoren werden nicht länger als 36 Monate gefördert.
- Anbieter der Förderung
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Thema der Förderung
- Aufbau und Betrieb von wirtschaftlich tragfähigen Akzeleratoren im Freistaat Sachsen zur Verbesserung der Startbedingungen für innovative Startups
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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