Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt junge, innovative Unternehmen in der frühen Phase mit einem Zuschuss. Gefördert werden Ausgaben für Personal sowie für Sach- und Investitionskosten, wenn sie für den Aufbau oder die Weiterentwicklung des Unternehmens nötig sind. Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und kann bis zu 400.000 Euro betragen. Sie wird aus Mitteln des Just Transition Fund gewährt.
Wichtig ist: Das Unternehmen muss bereits gegründet sein und einen Beteiligungsvertrag mit einem privaten Investor, also einem Business Angel, abgeschlossen haben. Das eingebrachte Kapital muss „frisch“ sein und mindestens 50.000 Euro pro Investor betragen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Unterzeichnung dieses Vertrags gestellt werden. Es gibt auch Regeln zur Rückzahlung, wenn das Unternehmen in den ersten fünf Jahren Gewinne entnimmt.
Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Außerdem darf die Förderung nicht mit anderen Förderprogrammen für dieselben Kosten kombiniert werden. Das Vorhaben darf erst nach der Mitteilung der Bewilligungsstelle begonnen werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine, innovative Startups in Sachsen, die in der Frühphase stehen und Kapital von einem Business Angel erhalten haben. Sie passt besonders für Unternehmen, die Personal aufbauen oder in Sachmittel und Investitionen investieren wollen. Auch Startups mit einem innovativen Geschäftsmodell und einem Beitrag zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit können profitieren. Wichtig ist, dass das Unternehmen die formalen Bedingungen der Richtlinie erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- kleines innovatives Startup
- Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, genauer in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig
- Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre vor dem Bewilligungstag
- abgeschlossenes Beteiligungsverhältnis mit einem privaten Investor
- mindestens 50.000 Euro frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlage pro privatem Investor
- innovatives Geschäftsmodell
- Beitrag zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit
- mögliche Ausschlusskriterien
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen
- börsennotierte Unternehmen
- Unternehmen, die durch Zusammenschluss entstanden sind oder die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben
- Unternehmen, die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben, sind nach dem Text nicht ausgeschlossen; diese Angabe ist daher hier nicht als Ausschlusskriterium aufgenommen
- Anbieter der Förderung
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Thema der Förderung
- Personalkosten
- Sach- und Investitionsausgaben
- Aufbau oder Fortentwicklung junger innovativer Unternehmen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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