Zuschuss

Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027 – FRL BAB

Wenn Sie als kleines innovatives Start-up Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mittel durch private Investoren ( Business Angels ) bekommen und zusätzliches Kapital für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt kleine, innovative Start-ups in Sachsen, wenn private Investoren, sogenannte Business Angels, Geld in das Unternehmen einbringen. Das Start-up kann dann zusätzlich einen Zuschuss bekommen, um den Aufbau oder die Weiterentwicklung zu finanzieren. Die Förderung kommt aus Mitteln des Just Transition Fund. Sie ist als bedingt rückzahlbarer Zuschuss angelegt.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Er ist höchstens so hoch wie das eingebrachte Eigenkapital oder die eigenkapitalähnliche Einlage des Business Angels. Insgesamt sind bis zu 400.000 Euro möglich. Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach der Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags gestellt werden.

Es gelten bestimmte Bedingungen für das Unternehmen und die Beteiligung. Das Start-up muss gegründet sein, innovativ arbeiten und ökologische sowie soziale Kriterien erfüllen. Außerdem muss die Beteiligung durch Business Angels mindestens 50.000 Euro betragen. Die Förderung gilt mit einer Zweckbindungsfrist von 3 Jahren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine, innovative Start-ups mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die frisches Kapital von Business Angels erhalten. Sie passt besonders für junge Unternehmen, die noch nicht lange am Markt sind und zusätzlich Geld für Wachstum oder Fortentwicklung brauchen. Auch Unternehmen mit nachhaltigen und sozialen Ansätzen können profitieren. Wichtig ist, dass die Beteiligung echte neue Mittel bringt und nicht nur bestehende Gelder umgeschichtet werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleines, innovatives Start-up
    • Rechtsform einer eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
    • Sitz oder Betriebsstätte in den sächsischen Fördergebieten des JTF
    • Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegend
    • Gründung bereits erfolgt
    • Beteiligung durch Business Angels als Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlage von mindestens 50.000 Euro
    • Kapital zusätzlich zur bestehenden Kapitalausstattung
    • Innovatives Geschäftsmodell
    • Erfüllung ökologischer und sozialer Kriterien
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Umschuldungen
    • Nachfinanzierungen
    • Investitionen von Mehrheitsgesellschaftern und Geschäftsführern des Start-ups sowie deren nahen Angehörigen
    • Venture-Capital-Gesellschaften, die der Erlaubnis- oder Registrierungspflicht des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegen und keine Business-Angels-Gesellschaft darstellen
    • Kreditinstitute
    • Gebietskörperschaften
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und -festigung
    • Beteiligung von Business Angels an innovativen Start-ups

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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