Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
In Hessen können Unternehmen einen Zuschuss erhalten, wenn sie Ausbildungsplätze für Menschen anbieten, deren Ausbildung aus verschiedenen Gründen unterbrochen oder erschwert wurde. Dies betrifft unter anderem Jugendliche, die im Strafvollzug eine Ausbildung begonnen haben, sowie Personen mit einem Hauptschulabschluss oder erhöhtem Sprachförderbedarf. Der Zuschuss entspricht der tariflichen Ausbildungsvergütung für maximal sechs Monate und muss vor Beginn der Ausbildung beantragt werden.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Regierungspräsidium Kassel. Nach der Genehmigung des Antrags kann die Ausbildung beginnen. Wichtig ist, dass die Förderung nicht für Verwandte oder bei Unternehmensübernahmen gewährt wird.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung richtet sich an Unternehmen in Hessen, die Ausbildungsplätze für junge Menschen anbieten, die besondere Unterstützung benötigen. Dazu gehören Jugendliche mit unterbrochener Ausbildung, solche mit einem Hauptschulabschluss und Personen mit erhöhtem Sprachförderbedarf. Die Förderung ist besonders sinnvoll für Betriebe, die sich sozial engagieren und benachteiligten Jugendlichen eine Chance auf eine Ausbildung bieten möchten.
Kerndaten
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
- Fördergebiet: Hessen
- Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ansprechpunkt: Regierungspräsidium Kassel
- Bewerbungsfrist: Vor Ausbildungsbeginn
- Mögliche Ausschlusskriterien:
- Ausbildungsverhältnis mit Ehegatten oder Verwandten ersten oder zweiten Grades
- Unternehmensübernahme nach § 613a BGB
- Beteiligung am vorherigen Ausbildungsbetrieb mit mindestens 25 %
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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