Zuschuss

Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)

Wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt besondere Projekte im Freistaat Sachsen. Es geht um Vorhaben in der Land- und Forstwirtschaft, in der Aquakultur und Fischerei sowie im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und im Bereich Energie. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt.

Gefördert werden zum Beispiel Projekte für Arten- und Biotopschutz, Gewässerschutz, Tierzucht, Gartenbau, Ökolandbau, Qualitätssicherung, Agrarmarketing, regionale Wertschöpfung, naturnahe Waldwirtschaft, Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Energie. Auch laufende Tätigkeiten von Vereinigungen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

In besonderen Fällen kann die Förderung bis zu 100 Prozent betragen, zum Beispiel wenn keine anderen Mittel vorhanden sind oder wenn das Vorhaben dem Arten- und Biotopschutz, dem Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel dient. Die Förderung muss mindestens 4.000 Euro betragen und darf 300.000 Euro nicht überschreiten. Anträge sollen in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen sind Anträge jederzeit möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für natürliche und juristische Personen, die in Sachsen besondere Projekte in den genannten Bereichen planen. Auch Vereinigungen können für ihre laufenden Tätigkeiten gefördert werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, dass die Vorhaben eine besondere Bedeutung haben und nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Unternehmen in Schwierigkeiten können die Förderung nicht erhalten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • In der Regel vor Beginn der Maßnahme
    • Für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen jederzeit möglich
  • Ansprechpunkt
    • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Projekte mit besonderer Bedeutung in Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie Energie
    • Ergebnisse und Erkenntnisse müssen dem Freistaat Sachsen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden
    • Die Förderung soll nicht beabsichtigte Förderlücken in eng begrenzten Fällen schließen
    • Die Maßnahme darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Maßnahmen, zu denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
  • Thema der Förderung
    • Land- und Forstwirtschaft
    • Aquakultur und Fischerei
    • Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
    • Energie

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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