Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt Maßnahmen an Gewässern und beim Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen. Es geht um Projekte, die den Zustand von Gewässern verbessern oder das Risiko durch Hochwasser und Starkregen verringern. Dazu gehören zum Beispiel Gewässerentwicklung, Renaturierung und Maßnahmen zur besseren Durchgängigkeit von Gewässern. Auch Vorhaben zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen können gefördert werden, wenn sie zu einer öffentlichen Schutz- oder Abwehrmaßnahme gehören. Die Maßnahmen sollen außerdem zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.
Wichtig ist, dass investive Schutzmaßnahmen auf einer passenden Planung beruhen müssen. Genannt werden dafür ein Risikomanagementplan, ein Hochwasserschutzkonzept oder eine andere geeignete Planung. Voruntersuchungen von Auenprojekten dürfen nicht überwiegend naturschutzfachlich geprägt sein. Die Förderung ist als Zuschuss angelegt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Stellen und andere Träger von Projekten, die Gewässer verbessern oder den Hochwasserschutz stärken wollen. Sie passt besonders für Vorhaben, die fachlich geplant sind und einen klaren Bezug zum öffentlichen Schutz haben. Auch Projekte zur Renaturierung oder zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit können passend sein. Wichtig ist, dass das Vorhaben die genannten fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe im Text.
- Ansprechpunkt
- Landesdirektion Sachsen, Standort Chemnitz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands oder Potenzials von Gewässern
- Maßnahmen der Gewässerentwicklung, Renaturierung und Durchgängigkeit
- Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements
- Bezug zum öffentlichen Hochwasserschutz oder zur Hochwasser- bzw. Gefahrenabwehr
- Investive Schutzmaßnahmen auf Grundlage eines Risikomanagementplans, eines Hochwasserschutzkonzepts oder einer sonstigen Planung
- mögliche Ausschlusskriterien
- Voruntersuchungen von Auenprojekten dürfen nicht überwiegend naturschutzfachliche Bezüge haben
- Anbieter der Förderung
- Freistaat Sachsen
- Thema der Förderung
- Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.