Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben in der Siedlungswasserwirtschaft in Sachsen. Es geht vor allem um Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung und um die Wasserversorgung. Ziel ist es, die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und Gewässer besser zu schützen. Außerdem sollen Anlagen an den Klimawandel angepasst werden. Auch die Versorgungssicherheit in Not- und Krisensituationen soll gestärkt werden.
Gefördert werden zum Beispiel der Ausbau und die Ertüchtigung von Anlagen, Verbundsystemen und Maßnahmen zur Risikominderung im Trinkwassereinzugsgebiet. Auch konzeptionelle und investive Maßnahmen zur Notfall- und Krisenvorsorge können dazugehören. Für Kläranlagen ist derzeit nur noch eine Förderung für weitergehende Reinigungsstufen möglich, wenn diese über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Die Maßnahmen werden über die Sächsische Aufbaubank beantragt und nach bestimmten Kriterien priorisiert.
Die Richtlinie wurde am 21. Oktober 2024 um den Teil B „Öffentliche Wasserversorgung“ ergänzt. Wegen der hohen Nachfrage werden angemeldete Maßnahmen regelmäßig bewertet und geordnet. Der erste genannte Stichtag für diese Priorisierung ist der 30. April 2026.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Träger, die für Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung zuständig sind. Sie passt besonders für Kommunen, Verbände und andere öffentliche Stellen in Sachsen. Auch Vorhaben im ländlichen Raum können besonders wichtig sein. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn Anlagen modernisiert, erweitert oder an neue Anforderungen angepasst werden sollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Maßnahmen können ab sofort über das Förderportal der SAB beantragt werden.
- Erster genannter Priorisierungsstichtag: 30. April 2026.
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
- Servicehotline: 0351 4910-0
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Entgeltbelastung im Verbandsgebiet
- Kosten der Maßnahme je bevorteilter Einwohner
- Klimawandelbedingte Herausforderungen
- Maßnahme dient Zielen nachhaltiger integrierter Entwicklungsstrategien
- Anzahl bevorteilter Verbände
- Dauer der aktuellen Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in Not- und Krisensituationen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Seit dem 10. Mai 2021 sind für den Fördergegenstand 2.3 keine Neubewilligungen mehr möglich.
- Bei Kläranlagen ist nur noch eine Förderung für weitergehende Reinigungsstufen möglich, wenn sie über den Stand der Technik hinausgehen.
- Anbieter der Förderung
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
- Thema der Förderung
- Siedlungswasserwirtschaft
- Abwasserbeseitigung
- Wasserversorgung
- Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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