Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt ein nachhaltiges kommunales Flächenmanagement in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Vorhaben, die helfen, weniger neue Flächen für Wohnen, Gewerbe und Verkehr zu verbrauchen. Es gibt dafür einen Zuschuss. Die Förderung kann für mehrere Jahre laufen. Sie ist für bestimmte Kosten im Projekt gedacht, zum Beispiel für Personal, Reisen, Technik und Öffentlichkeitsarbeit. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein. Auch kommunale Körperschaften, kreisgebietsübergreifende regionale Körperschaften sowie Gesellschaften von Kreisen und kreisfreien Städten können dazugehören. Besonders passend ist sie für Stellen und Projekte im kommunalen Flächenmanagement. Ziel ist es, die Flächenneuinanspruchnahme in der Region zu senken.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn der Maßnahmen
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, kommunale Körperschaften, kreisgebietsübergreifende regionale Körperschaften sowie Gesellschaften der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein
- Förderung nur für maximal eine Personalstelle für kommunales Flächenmanagement je Kreis oder kreisfreier Stadt
- Gesamtfinanzierung über die gesamte Projektlaufzeit muss gesichert sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine Förderung für Stellen oder Projekte, die vor Förderbeginn bereits etabliert waren
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- Thema der Förderung
- nachhaltiges kommunales Flächenmanagement
- Absenkung der Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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