Zuschuss

Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)

Wenn Sie in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Sachsen-Anhalt

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen und Landkreise, wenn sie ehrenamtliche Integrationslotsinnen und Integrationslotsen einsetzen. Die Förderung ist ein Zuschuss und kann für die Arbeit, die Gewinnung und die Qualifizierung dieser Ehrenamtlichen genutzt werden. Auch Sachkosten für Anleitung, Koordinierung und Vernetzung können gefördert werden.

Gefördert werden Aufgaben rund um Betreuung, Beratung und Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe bei Wohnungssuche, Behördengängen, Sprachförderung, Familiennachzug, Schule, Arbeit, Freizeit und der Vermittlung zu Beratungsstellen. Die Förderung soll die ehrenamtliche Integrationsarbeit vor Ort stärken.

Die Förderung deckt grundsätzlich 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Es gibt einen Sockelbetrag von 25.000 Euro. Die genaue Höhe darüber hinaus hängt von der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung und der verfügbaren Gesamtsumme ab.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt, die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen einsetzen wollen. Sie passt besonders für Vorhaben, die Menschen mit Unterstützungsbedarf im Alltag begleiten und ihnen den Zugang zu Angeboten vor Ort erleichtern. Auch Projekte mit einem klaren Konzept für Gewinnung, Qualifizierung und Koordinierung der Ehrenamtlichen profitieren davon.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 207
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt
    • Es muss ein Betreuungskonzept vorgelegt werden
    • Das Konzept soll Bedarf, Ziele und Inhalte der Tätigkeit sowie die Gewinnung und Qualifizierung zeigen
    • Maßnahmen zur Anleitung, Koordinierung und Vernetzung müssen dargestellt werden
    • Das Projekt soll als vom Ministerium gefördert kenntlich gemacht werden
    • Der Einsatz der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen soll besonders gewürdigt werden
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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