Zuschuss

Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe

Wenn Sie mit Ihrer Koordinierungsstelle in Niedersachsen aktiv zu den Themen Migration und Teilhabe arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen fördert Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe. Die Förderung ist ein Zuschuss für Personalausgaben zur Einrichtung und zum Betrieb der Stelle. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu stärken und die Zusammenarbeit vor Ort zu verbessern. Die Koordinierungsstelle soll kommunale Integrationsaufgaben bündeln, koordinieren und organisieren. Außerdem soll sie die Zusammenarbeit mit Trägern der Integrationsarbeit und mit Migrantenorganisationen fördern. Für den Zuschuss gelten bestimmte Voraussetzungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen in Niedersachsen, die eine Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe betreiben oder aufbauen wollen. Sie richtet sich an Stellen, die aktiv an Integration und Teilhabe arbeiten und dafür Personal einsetzen. Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit im örtlichen Regionalverbund der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen. Auch eine passende fachliche Qualifikation der eingesetzten Kräfte ist nötig.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • normalerweise bis zum 31.10. für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antrag durch eine berechtigte Kommune in Niedersachsen
    • zielorientierte Projektbeschreibung zum Betrieb der Koordinierungsstelle
    • Mitarbeit im örtlichen Regionalverbund der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen
    • geeignete Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte
    • Aufgaben wie Bündelung, Koordination und Organisation kommunaler Integrationsaufgaben
    • Zusammenarbeit und Vernetzung mit Migrantenorganisationen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Migration und Teilhabe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.