Zuschuss

„Sport integriert Hessen“

Wenn Sie als Kommune in Hessen Sportangebote für geflüchtete und sozial benachteiligte Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hessen unterstützt Kommunen bei Sportangeboten für geflüchtete, sozial benachteiligte und zugewanderte Menschen. Die Förderung ist ein Zuschuss und kann für verschiedene Kosten rund um die Angebote genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Aufwandsentschädigungen für Sport-Coaches und Übungsleitungen sowie Sachmittel wie Sportkleidung oder Transportmittel. Auch Qualifizierungs- und Beteiligungsmaßnahmen können gefördert werden.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Zahl der Regelleistungsberechtigten ab. In der Regel liegt sie zwischen 5.000 und 40.000 Euro. Für zusätzliche Sport-Coaches mit Zuwanderungsgeschichte und für bestimmte Schulungsmaßnahmen sind weitere Zuschüsse möglich. Gemeinden mit einer Erstaufnahmeeinrichtung können unter bestimmten Bedingungen mehr Geld erhalten.

Der Antrag soll möglichst online gestellt werden. Es gibt dafür feste Fristen im Jahr. Grundlage für die Förderung sind die gemeldeten Regelleistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen in Hessen, die Sportangebote für Menschen mit Fluchtgeschichte, mit Migrationshintergrund oder in sozial schwieriger Lage aufbauen oder durchführen möchten. Sie passt besonders gut, wenn die Kommune Sport als Mittel für Integration und Teilhabe nutzen will. Auch Gemeinden mit Erstaufnahmeeinrichtungen können profitieren. Wichtig ist, dass die Kommune die nötigen organisatorischen Bedingungen erfüllen kann.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • möglichst online bis zum 30.4. des Jahres
    • für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen bis zum 30.9.
    • für Aufwandsentschädigungen für Sport-Coach-Tandems bis zum 30.6.
  • Ansprechpunkt
    • Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • antragsberechtigt sind Kommunen in Hessen
    • mindestens 50 Regelleistungsberechtigte in der Gemeinde gemeldet oder eine Hessische Erstaufnahmeeinrichtung vorhanden
    • Benennung einer Verwaltungsmitarbeiterin oder eines Verwaltungsmitarbeiters als Ansprechperson
    • mindestens ein Sport-Coach in Abstimmung mit der Sportjugend Hessen
    • Teilnahme der Sport-Coaches an einer jährlichen Fortbildung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Förderung für Cateringkosten bei Sportfesten und Turnieren
    • keine Förderung für Mitgliedsbeiträge
    • keine Förderung für individuelle Kurs- und Teilnahmegebühren
    • keine Förderung für Gebühren für Spieler- und Startpässe
    • keine Förderung für Platz- und Hallenmieten
    • keine Förderung für bauliche Maßnahmen
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
  • Thema der Förderung
    • Sportangebote für geflüchtete, sozial benachteiligte und zugewanderte Menschen
    • Integration und Teilhabe durch Sport

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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