Zuschuss

Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)

Wenn Sie Rückkehrberatungsprojekte für Ausländerinnen und Ausländer anbieten, die freiwillig ausreisen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Wenn Sie als Ausländerin und Ausländer aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Baden-Württemberg freiwillig ausreisen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rückkehr- und Reintegrationshilfen bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die freiwillige Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern. Es gibt Geld für Rückkehrberatungsprojekte und für bestimmte Hilfen bei der Rückkehr und Wiedereingliederung. Das Land Baden-Württemberg fördert damit Maßnahmen, die Menschen bei der Ausreise in ihr Herkunftsland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützen.

Gefördert werden zum Beispiel Beratungen, Informationen zur Lage im Herkunftsland und Hilfe bei der Organisation der Rückkehr. Auch Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung können gefördert werden. Für Rückkehrberatungsprojekte und solche Maßnahmen gibt es einen Zuschuss. Für Personen, die aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes freiwillig ausreisen, können Rückkehr- und Reintegrationshilfen gewährt werden.

Anträge für Rückkehrberatungsprojekte und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung sollen spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Für Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen ist der Antrag vor der Ausreise bei der zuständigen Rückkehrberatungsstelle zu stellen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Organisationen und Vereine, die Rückkehrberatung oder ähnliche Projekte anbieten. Sie ist auch für Ausländerinnen und Ausländer sinnvoll, die freiwillig ausreisen möchten und Unterstützung brauchen. Besonders relevant ist sie für Menschen aus Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg. Auch Projekte, die mit anderen Stellen zusammenarbeiten und vernetzt sind, passen gut zu dieser Förderung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für Rückkehrberatungsprojekte und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
    • Für Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen vor der jeweiligen Ausreise
  • Ansprechpunkt
    • Regierungspräsidium Karlsruhe
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Rückkehrberatungsprojekte für Ausländerinnen und Ausländer, die freiwillig ausreisen möchten
    • Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung
    • Bereitschaft zur trägerübergreifenden Kooperation und Vernetzung
    • Freiwillige Ausreise aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Baden-Württemberg
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Freiwillige Rückkehr und Rückkehrberatung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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