Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von Sozialgenossenschaften mit einem Zuschuss. Gefördert werden vor allem Kosten, die bei der Vorbereitung und Gründung entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Mitgliederwerbung, Infoveranstaltungen, Beratung zum Businessplan und zur Satzung sowie die Gründungsversammlung. Auch das Gründungsgutachten, die Eintragung ins Genossenschaftsregister und bestimmte Beratungsleistungen können gefördert werden.
Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximal sind 6.000 Euro möglich. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gruppen, die eine Sozialgenossenschaft gründen wollen. Das können zum Beispiel Privatpersonen, Unternehmen oder Vertreterinnen und Vertreter einer Kommune sein. Die geplante Genossenschaft muss in Niedersachsen tätig sein und sich dort ins Genossenschaftsregister eintragen lassen. Sie muss außerdem in einem passenden sozialen Bereich arbeiten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Osnabrück
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Initiatorengruppe mit verantwortlicher Vertreterin oder verantwortlichem Vertreter als Antragstellerin oder Antragsteller
- Gründung einer Sozialgenossenschaft
- Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen
- Eintragung in das Genossenschaftsregister in Niedersachsen
- Tätigkeit in einem sozialen Bereich
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine Angaben
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Thema der Förderung
- Gründung von Sozialgenossenschaften
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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