Zuschuss

Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)

Wenn Sie in Niedersachsen oder Bremen Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben zur integrierten ländlichen Entwicklung in Niedersachsen und Bremen. Es geht darum, den ländlichen Raum zu stärken und die Lebensverhältnisse vor Ort zu verbessern. Gefördert werden je nach Maßnahme zum Beispiel Dorfentwicklung, Flurbereinigung, Basisdienstleistungen und Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe hängt vom Vorhaben ab und kann zwischen 35 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben liegen.

Der Antrag soll bis zum 30. September eines Jahres gestellt werden. Zuständig ist das Amt für regionale Landesentwicklung. Für Bremen ist das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg die Bewilligungsbehörde. Private Antragstellende müssen den Antrag bei bestimmten Maßnahmen in Papierform über die Gemeinde einreichen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Verbände, private Personen, Unternehmen und andere Beteiligte, die den ländlichen Raum entwickeln wollen. Sie passt besonders zu Vorhaben, die die Versorgung, die Dorfentwicklung oder die Agrarstruktur verbessern. Auch Projekte in Niedersachsen und Bremen können unterstützt werden, wenn sie die Bedingungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30. September eines Jahres
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums in Niedersachsen oder Bremen
    • je nach Maßnahme antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden, Verbände, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen
    • Vorhaben in Orten mit höchstens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
    • Einhaltung der Zweckbindungsfristen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden normalerweise nicht gefördert
    • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten werden nicht gefördert
    • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Thema der Förderung
    • integrierte ländliche Entwicklung
    • Dorfentwicklung
    • Flurbereinigung
    • Grundversorgung im ländlichen Raum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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