Zuschuss

Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung

Wenn Sie Investitionen in eine überbetriebliche Bildungsstätte (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in die Weiterentwicklung dieser Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Zuschüsse für Investitionen in überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung an. Diese Förderung zielt darauf ab, die Einrichtungen zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung weiterzuentwickeln. Die Zuschüsse können zwischen 65 und 85 Prozent der Kosten betragen, abhängig von Standort und Art des Vorhabens. Die Förderung gilt für die Schaffung, Modernisierung und Ausstattung von Werkstätten, Unterrichtsräumen und anderen notwendigen Räumlichkeiten.

Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen die Anträge über die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer eingereicht werden. Diese leiten die Anträge an die Bezirksregierung weiter, die dann das Förderinteresse beim Bund anmeldet. Die Antragsberechtigten müssen einen Eigenanteil leisten und das Gesamtinvestitionsvolumen muss mindestens 50.000 Euro betragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung anbieten. Dazu gehören auch Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen. Die Förderung ist sinnvoll für alle, die in die Infrastruktur ihrer Bildungsstätten investieren möchten, um die Qualität und die Angebote der beruflichen Ausbildung zu verbessern.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
  • Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
  • Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpunkt: Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Eigenanteil an der Finanzierung
    • Befürwortung durch Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
    • Gesamtinvestitionsvolumen mindestens 50.000 Euro
  • Thema der Förderung: Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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