Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
In Sachsen können Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) Zuschüsse erhalten, um ihre Infrastruktur zu modernisieren oder zu erweitern. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben und wird durch eine Bundesförderung ergänzt. Um einen Antrag zu stellen, müssen die Träger nachweisen, dass ihr Vorhaben notwendig und sinnvoll ist. Bei Neubauten ist zudem die Zustimmung der zuständigen Kammer erforderlich. Die Förderung zielt darauf ab, ÜBS zu Kompetenzzentren weiterzuentwickeln und die berufliche Bildung zu stärken.
Die Anträge müssen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Die Förderung richtet sich vor allem an Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Fachverbände. Wichtig ist, dass die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist und die Einrichtung wirtschaftlich genutzt werden kann.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, insbesondere für Handwerkskammern, Organisationen des Handwerks, Industrie- und Handelskammern sowie Fachverbände. Diese Einrichtungen können von der finanziellen Unterstützung profitieren, um ihre Bildungsinfrastruktur zu verbessern und an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
Kerndaten
- Foerderart: Zuschuss
- Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
- Foerdergebiet: Sachsen
- Foerdergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Ansprechpunkt: Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
- Quell-URL: Förderdatenbank Sachsen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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