Zuschuss

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen bietet Zuschüsse für Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS). Diese Förderung unterstützt die Modernisierung und Umstrukturierung von ÜBS sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Auch die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten und Leitprojekten kann gefördert werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Anträge müssen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingereicht werden.

Um förderfähig zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Berufsbildungsstätte muss in Niedersachsen liegen und mindestens 50 Prozent ihrer Kapazität für die ergänzende überbetriebliche Ausbildung nutzen. Außerdem müssen die Projekte den Bedarf der Betriebe und zukünftige Qualifikationen berücksichtigen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen, die Träger von Berufsbildungsstätten im Handwerk, in der Landwirtschaft oder im Bauwesen sind. Sie ist sinnvoll für Einrichtungen, die ihre Ausbildungsangebote modernisieren oder erweitern möchten, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Sitz der Berufsbildungsstätte in Niedersachsen
    • Mindestens 50 Prozent der Kapazität für ergänzende überbetriebliche Ausbildung
    • Nachweis der wirtschaftlich angemessenen Auslastung
    • Ausrichtung am Bedarf der Betriebe
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Ausschließlich oder überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung
    • Hauptsächlich unternehmerische Zwecke
  • Anbieter der Förderung: Niedersächsisches Kultusministerium
  • Thema der Förderung: Modernisierung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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