Zuschuss

Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien

Wenn Sie in Thüringen Vorhaben im Bereich des kulturellen Films oder im audiovisuellen Bereich durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben im Bereich des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien in Thüringen. Es gibt dafür einen Zuschuss aus Mitteln des Freistaats Thüringen. Gefördert werden vor allem nicht kommerzielle Projekte mit Bezug zu Thüringen. Dazu gehören zum Beispiel die Entwicklung von Drehbüchern, die Produktion und Postproduktion, Verleih und Vertrieb sowie Film- und Medienbildung. Auch Weiterbildungen, Qualifizierungen und Veranstaltungen können gefördert werden. Ziel ist es auch, Thüringen als Medienstandort sichtbarer zu machen.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Je nach Maßnahme gelten feste Fristen, zum Beispiel der 15. März oder der 15. Oktober. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab. Es gibt eine Bagatellgrenze von 500 Euro. Normalerweise sind pro Kalenderjahr höchstens zwei Anträge für denselben Förderbereich möglich.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Auch Projekte, die nur als Leistungsnachweis oder im Rahmen einer Ausbildung erbracht werden, sind meist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es für Abschlussprojekte an Thüringer Hochschulen, wenn sie für einen akademischen Grad nötig sind.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für natürliche und juristische Personen, die ein kulturelles Film- oder Medienprojekt planen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit starkem Bezug zu Thüringen. Auch Projekte ohne Sitz oder Wohnsitz in Thüringen können unter bestimmten Bedingungen passen. Wichtig ist, dass das Vorhaben nicht kommerziell ist und die Finanzierung gesichert werden kann.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Je nach Maßnahme der 15. März für das laufende Jahr oder der 15. Oktober für das kommende Haushaltsjahr
    • Für einige Bereiche gelten abweichende Fristen
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Staatskanzlei
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben im Bereich des kulturellen Films oder der kreativen audiovisuellen Medien
    • Deutlicher Bezug zum Freistaat Thüringen
    • Vor allem nicht kommerzielle Vorhaben
    • Sitz oder Wohnsitz in Thüringen, oder besonderer Bezug zum Medienland Thüringen, oder wesentliche Realisierung in Thüringen
    • Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert
    • Eigenanteil von mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Länderübergreifende Projekte sind möglich, wenn mindestens 50 Prozent der Kosten in Deutschland, vorrangig in Thüringen, verausgabt werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Private Rundfunkveranstalter und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
    • Projekte als Leistungsnachweis oder Teil einer Ausbildung
    • Inhalte, die gegen das Grundgesetz oder geltende Gesetze verstoßen
    • Pornografische, rassistische, Gewalt verherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte
    • Inhalte, die religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Staatskanzlei
  • Thema der Förderung
    • Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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