Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Vorhaben, die den Medienstandort Sachsen-Anhalt stärken und weiterentwickeln. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden vor allem audiovisuelle Medienproduktionen in verschiedenen Phasen, zum Beispiel bei der Entwicklung, Vorbereitung, Produktion und Verwertung. Auch andere kulturwirtschaftliche Vorhaben können gefördert werden, wenn sie der Medienbranche im Land nützen.
Die Förderung kann für Projekte mit besonderem Bezug zum Medienstandort Sachsen-Anhalt genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zur Vernetzung, zur Professionalisierung oder zur Förderung von Talenten und Nachwuchs. Auch Präsentationen, Veranstaltungen und andere Formate können unterstützt werden, wenn sie die Medienbranche sichtbar machen oder den Standort stärken.
Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zuständig ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und es gibt auch Vorhaben, die nicht gefördert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Medien- oder Kulturvorhaben in Sachsen-Anhalt planen. Sie passt besonders für Projekte aus dem Bereich audiovisuelle Medien, Film und verwandte Kulturwirtschaft. Auch Vorhaben ohne klare wirtschaftliche Auswertungschance können passend sein. Wichtig ist, dass das Projekt einen Bezug zu Sachsen-Anhalt hat oder dort umgesetzt wird.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- deutlicher Bezug zum oder erkennbarer positiver Effekt für den Medienstandort Sachsen-Anhalt
- Vorhaben wird in Sachsen-Anhalt umgesetzt oder Sitz beziehungsweise Wohnsitz liegt in Sachsen-Anhalt
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert
- mögliche Ausschlusskriterien
- Projekte als Leistungsnachweis einer Ausbildung oder als Teil einer Ausbildung
- Vorhaben, die gegen das Grundgesetz oder geltende Gesetze verstoßen
- Inhalte mit Pornografie, Rassismus, Gewaltverherrlichung oder Jugendgefährdung
- Vorhaben, die religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen
- Industrie-, Werbe- und Imagefilme
- private Rundfunkveranstalter
- öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- Anbieter der Förderung
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
- Thema der Förderung
- audiovisuelle Medienproduktionen
- kulturwirtschaftliche Vorhaben
- Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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