Zuschuss

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (RZÖPNV)

Wenn Sie in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs. Dazu gehören zum Beispiel der Bau und Ausbau von Infrastruktur, die Beschaffung von Fahrzeugen und bestimmte Zuweisungen für den allgemeinen ÖPNV. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden je nach Vorhaben unter anderem Straßenbahnen, U-Bahnen, besondere Bahnen, Haltestellen, zentrale Omnibusbahnhöfe, Betriebshöfe, Werkstätten und Lade- sowie Tankinfrastruktur für alternative Antriebe. Auch Maßnahmen zur Beschleunigung des Verkehrs und Vorhaben der Deutschen Bahn können dazugehören. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für Infrastrukturvorhaben gibt es ein mehrstufiges Antragsverfahren. Anträge für Fahrzeuge und für ÖPNV-Zuweisungen müssen bis zum 1. Dezember eines Jahres für das folgende Jahr gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen oder andere Vorhabensträger. Sie passt für Projekte, die den ÖPNV in Bayern verbessern und die Verkehrsverhältnisse vor Ort stärken. Besonders wichtig ist, dass das Vorhaben in Bayern umgesetzt wird und zu einem besseren, barrierefreien Nahverkehr beiträgt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für Fahrzeuge und ÖPNV-Zuweisungen: bis spätestens 1. Dezember eines jeden Jahres für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben wird in Bayern durchgeführt
    • Es ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich
    • Es ist in einem Nahverkehrsplan oder einem gleichwertigen Plan enthalten
    • Es ist mit zusammenhängenden städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt
    • Es leistet einen Beitrag zur Barrierefreiheit im ÖPNV
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine vergleichbaren Zuwendungen von dritter Seite bei bestimmten Anträgen außerhalb Bayerns
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Bayern
  • Thema der Förderung
    • Öffentlicher Personennahverkehr
    • Infrastruktur
    • Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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