Zuschuss

Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Umstieg auf elektrische Fahrzeuge im Bereich Mobilität. Gefördert werden E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing. Ziel ist es, den Einsatz von klimafreundlichen Fahrzeugen in Baden-Württemberg zu stärken. Die Förderung ist als Zuschuss angelegt. Eine Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2026 möglich.

Die Förderung gehört zum Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Infrastruktur und Mobilität. Sie richtet sich an Vorhaben, die den elektrischen Betrieb von Fahrzeugen im Personenverkehr und im Carsharing fördern. Weitere Details zu den genauen Bedingungen stehen in den Förderkriterien.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und Anbieter, die E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelten Bedarfsverkehr oder Carsharing mit Elektrofahrzeugen betreiben oder aufbauen wollen. Sie kann helfen, die Kosten für den Umstieg auf elektrische Mobilität zu senken. Besonders interessant ist sie für Vorhaben in Baden-Württemberg.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • E-Taxis
    • E-Mietwagen
    • gebündelter Bedarfsverkehr
    • E-Carsharing
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Elektromobilität im Personenverkehr und Carsharing

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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