Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen in Nordrhein-Westfalen. Damit können Liegeplätze für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe mit Strom versorgt werden, wenn die Anlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gefördert werden zum Beispiel die Landstromanlage selbst, Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Tiefbau, Montage, Inbetriebnahme und Planungsleistungen. Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Es gibt dabei Höchstbeträge für einzelne Anlagen.
Die Förderung soll dazu beitragen, dass Schiffe im Hafen Strom vom Land nutzen können. Dafür muss die Anlage mindestens 10 Jahre betrieben und unterhalten werden. Außerdem muss der Strom für die geförderte Anlage nachweislich zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Betreiberinnen und Betreiber von Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe. Sie richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie an Personengesellschaften. Wichtig ist, dass die Anlage im Alltag gut genutzt werden kann und die Nutzung für die Schiffe diskriminierungsfrei möglich ist. Unternehmen in Schwierigkeiten können die Förderung nicht erhalten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Bezirksregierung Arnsberg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Hohe Nutzung der Anlage durch die gewerbliche Binnenschifffahrt
- Regelmäßige Nutzung durch landstromfähige Schiffe oder absehbare Nutzung durch Reedereierklärungen oder lokale Regelungen
- Gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit
- Betrieb und Unterhaltung der Anlage für mindestens 10 Jahre
- Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen für mindestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme
- Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorzeitiger Beginn des Vorhabens vor dem Zuwendungsbescheid
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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