Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt Unternehmen in Österreich, die Lehrlinge ausbilden. Es gibt Geld als Zuschuss, wenn ein Lehrling die Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg oder mit Auszeichnung besteht. Die Prüfung muss beim ersten Antritt abgelegt werden. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach der Prüfung gestellt werden. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Bedingungen zur Ausbildung und zur Prüfung.
Die Höhe der Förderung ist unterschiedlich. Bei gutem Erfolg gibt es 200 Euro. Bei Auszeichnung gibt es 250 Euro. Der Antrag wird durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person eingereicht.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die nach dem BAG oder dem LFBAG Lehrlinge ausbilden. Sie passt besonders für Betriebe, deren Lehrlinge gute oder ausgezeichnete Ergebnisse bei der Lehrabschlussprüfung erreichen. Auch für Betriebe, die die Qualität der Lehrausbildung stärken wollen, ist sie interessant.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- innerhalb von 3 Monaten nach der abgelegten Lehrabschlussprüfung
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen bildet Lehrlinge nach dem BAG oder dem LFBAG aus
- Lehrling hat zumindest die letzten 12 Monate vor Ende der Lehrzeit im antragstellenden Betrieb gelernt
- Prüfung fand im erlernten Lehrberuf statt
- Lehrabschlussprüfung wurde spätestens 12 Monate nach Ende der Lehrzeit abgelegt
- erstmaliger Antritt bei der Lehrabschlussprüfung
- gute oder ausgezeichnete Lehrabschlussprüfung
- mögliche Ausschlusskriterien
- Gebietskörperschaften
- politische Parteien
- Ausbildungseinrichtungen
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Lehrlinge
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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