Zuschuss

Lehre für Erwachsene

Förderung für Lehrbetriebe

Stand 22.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung „Lehre für Erwachsene“ unterstützt Lehrbetriebe in Österreich mit einem Zuschuss für die Ausbildung von Lehrlingen. Gefördert wird die Ausbildung über ein Lehrjahr, wenn der Lehrling zu Beginn des Lehrverhältnisses mindestens 18 Jahre alt war. Das Lehrverhältnis muss ab dem 1. Juni 2013 begonnen haben und das ganze Lehrjahr aufrecht gewesen sein. Der Antrag wird nach Ablauf des Lehrjahres gestellt. Die Förderung gilt bis auf Widerruf.

Es gibt feste Regeln für die Höhe der Förderung. Sie hängt davon ab, in welchem Lehrjahr sich der Lehrling befindet. Für kürzere Zeiten oder verkürzte Lehrzeiten wird die Förderung anteilig berechnet. Auch bestimmte Überzahlungen können berücksichtigt werden.

Nicht gefördert werden einige öffentliche und politische Einrichtungen sowie Ausbildungseinrichtungen. Der Antrag muss vollständig und mit Beilagen eingereicht werden. Die Einreichung ist elektronisch, per Post oder auf anderem sicheren Weg möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden und dabei die genannten Voraussetzungen erfüllen. Besonders passend ist sie für Betriebe, die Erwachsene in einem Lehrberuf ausbilden. Auch für Lehrbetriebe mit verkürzter Lehrzeit kann sie interessant sein. Sie richtet sich nicht an Einrichtungen, die von der Förderung ausgeschlossen sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Unternehmen sind berechtigt, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz auszubilden
    • das Lehrverhältnis wurde am oder nach dem 1. Juni 2013 begründet
    • der Lehrling war zu Beginn des Lehrverhältnisses mindestens 18 Jahre alt
    • das Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Gebietskörperschaften
    • politische Parteien
    • Ausbildungseinrichtungen
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Lehrlinge
    • Personalanstellung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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