Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten in Österreich. Gefördert werden zum Beispiel Nachhilfekurse, Vorbereitungskurse auf Prüfungen und Dienstfreistellungen bei einer Wiederholung der Berufsschulklasse. Auch Unterbringungskosten in einem Internat können übernommen werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen. Die Förderung ist ein Zuschuss und gilt österreichweit. Für Nachhilfe können bis zu 3.000 Euro pro Lehrling gefördert werden. Bei anderen Maßnahmen können auch die vollen Kosten übernommen werden.
Der Antrag muss nach Abschluss der Maßnahme gestellt werden. Dafür gibt es eine Frist von drei Monaten. Der Antrag kann durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person eingebracht werden. Die Förderung gilt bis auf Widerruf.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden und dabei Unterstützung bei Lernschwierigkeiten brauchen. Sie hilft, wenn Lehrlinge zusätzliche Hilfe für die Berufsschule oder für Prüfungen benötigen. Auch bei einer Wiederholung einer Berufsschulklasse kann sie nützlich sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis drei Monate nach Abschluss der Maßnahme
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz auszubilden
- mögliche Ausschlusskriterien
- Gebietskörperschaften
- politische Parteien
- Ausbildungseinrichtungen
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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