Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum. Dafür kann ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Gefördert wird sowohl die Neugründung als auch die Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Die Förderung läuft über die KfW und wird über eine Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut beantragt.
Die Darlehenshöhe beträgt einmalig bis zu 100.000 Euro. Damit können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent des Darlehensbetrags möglich, höchstens 7.500 Euro. Das Vorhaben muss mit den KfW-Vorgaben und den in Deutschland geltenden Umwelt- und Sozialstandards vereinbar sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Privatpersonen sinnvoll, die Genossenschaftsanteile für eine Wohnung in Deutschland kaufen und dort selbst wohnen möchten. Sie passt besonders, wenn der Erwerb über eine Wohnungsgenossenschaft erfolgt. Auch für Menschen, die sich neu an einer Genossenschaft beteiligen wollen, kann sie interessant sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft zur Selbstnutzung
- Genossenschaftswohnung in Deutschland
- Vereinbarkeit mit der Ausschlussliste der KfW
- Einhaltung der in Deutschland geltenden Umwelt- und Sozialstandards
- mögliche Ausschlusskriterien
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Nutzung einer Wohnung, die sich ursprünglich im Eigentum der Antragstellenden befand
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
- Anbieter der Förderung
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Thema der Förderung
- Wohnungsbau und Modernisierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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