Darlehen, Zuschuss

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)

Wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen, neu bauen, umbauen oder modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Brandenburg unterstützt Menschen, die selbst genutztes Wohneigentum kaufen, neu bauen, umbauen oder modernisieren wollen. Die Förderung kann als Zuschuss oder als Darlehen vergeben werden. Sie gilt für verschiedene Vorhaben rund um Eigenheime und Eigentumswohnungen, zum Beispiel für Erwerb, Neubau, Ausbau, Umbau, Erweiterung und nachhaltige Modernisierung. Auch besondere Vorhaben wie Anschubfinanzierungen oder Modellvorhaben für gemeinschaftliche Wohnformen können gefördert werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu gehören unter anderem eigene finanzielle Beiträge, bestimmte Einkommensgrenzen und die Nutzung des Wohnraums als Hauptwohnsitz über einen längeren Zeitraum. Anträge sollen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die in Brandenburg selbst in einer eigenen Immobilie wohnen möchten. Sie passt besonders für Personen, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Auch für Vorhaben in bestimmten innerörtlichen Gebieten kann sie interessant sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • selbst genutztes Wohneigentum in Brandenburg
    • Erwerb, Neubau, Ausbau, Umbau, Erweiterung oder nachhaltige Modernisierung
    • bestimmte Eigenmittel oder Eigenleistung
    • Einhaltung von Einkommensgrenzen
    • Nutzung als Hauptwohnsitz für mindestens 20 Jahre
    • Eigentum an einem geeigneten Baugrundstück oder gesichertes Erbbaurecht
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • fehlende Eigenmittel oder Eigenleistung
    • Überschreitung der Einkommensgrenzen, soweit keine Ausnahme gilt
    • keine Nutzung als selbst genutzter Hauptwohnsitz
    • fehlender Nachweis über Grundstück oder Erbbaurecht
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
  • Thema der Förderung
    • Wohnungsbau und Modernisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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