Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung „Live Concert Account“ unterstützt Livemusik in Hamburg. Sie richtet sich an private Musikspielstätten und soll helfen, möglichst viele Konzerte mit Livemusik zu ermöglichen. Das Geld wird als Zuschuss vergeben. Die Förderung wurde von der Behörde für Kultur und Medien zusammen mit weiteren Partnern entwickelt und wird von der Hamburger Clubstiftung umgesetzt.
Im Jahr 2024 stehen dafür 350.000 Euro zur Verfügung. Anträge für den Live Concert Account 2025 können ganzjährig gestellt werden. Weitere Informationen und Unterlagen gibt es bei der zuständigen Stelle.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg. Sie passt besonders für Einrichtungen, die seit mindestens einem Jahr vom aktuellen Betreiber geführt werden, regelmäßig geöffnet sind und viele Livemusik-Konzerte veranstalten. Wichtig ist auch, dass keine institutionelle Förderung bezogen wird und die Kapazität nicht über 1.000 Personen liegt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Die Antragsstellung für den Live Concert Account 2025 ist ganzjährig möglich.
- Ansprechpunkt
- Elbphilharmonie/Laeiszhalle, Livemusik-Clubs
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg
- seit mindestens einem Jahr vom derzeitigen Betreiber geführt
- während dieser Zeit wenigstens fünf Monate für Publikumsverkehr geöffnet
- jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte
- keine institutionelle Förderung
- Gesamt-Besucherkapazität nicht über 1.000 Personen
- Anbieter der Förderung
- Behörde für Kultur und Medien
- Thema der Förderung
- Förderung Live Musik
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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