Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Privattheater mit fester Spielstätte in Hamburg. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt dafür Projektmittel. Eine Jury ist an der Auswahl beteiligt. Mit dem Geld sollen besondere Projekte an den eigenen Häusern umgesetzt werden. Es handelt sich um eine Projektförderung als Zuschuss.
Anträge müssen bis zum 31. Januar eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Förderung gilt dann für die folgende Theatersaison vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres. Weitere Unterlagen wie Antragsformulare, Richtlinien und ein Kosten- und Finanzierungsplan gehören zum Verfahren.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Privattheater mit fester Spielstätte in Hamburg. Besonders passend ist sie für Häuser, die ein spezielles Projekt auf die Bühne bringen möchten. Sie richtet sich an Theater, die dafür zusätzliche finanzielle Unterstützung brauchen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 31. Januar eines jeden Jahres
- Ansprechpunkt
- Behörde für Kultur und Medien Hamburg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Privattheater mit fester Spielstätte
- besondere Projekte an den eigenen Häusern
- Auswahl unter Einbeziehung einer Jury
- Anbieter der Förderung
- Behörde für Kultur und Medien
- Thema der Förderung
- Projektförderung für Privattheater
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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