Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Investitionen in die kommunale Infrastruktur in ländlich geprägten Regionen. Es geht um Vorhaben, die das wirtschaftliche und kommunale Umfeld verbessern und die Wohn- und Lebensbedingungen stärken. Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen vergeben. Es kann bis zu 10.000.000 Euro pro Kreditnehmerin oder Kreditnehmer und Jahr geben. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der Investitionskosten abdecken. Der Antrag läuft über eine Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut und wird von dort weitergeleitet.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, für Landkreise und für rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen. Auch eingeschränkt Zweckverbände können passend sein. Wichtig ist, dass die Investitionen hoheitliche Aufgaben betreffen und keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts darstellen. Die Vorhaben müssen im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen direkt dienen.
Kerndaten
- Ansprechpunkt
- Landwirtschaftliche Rentenbank
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Investitionen müssen hoheitliche Aufgaben erfüllen
- Keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts
- Vorhaben müssen im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar dienen
- Anbieter der Förderung
- Landwirtschaftliche Rentenbank
- Thema der Förderung
- Kommunale Infrastruktur
- Ländliche Entwicklung
- Regionalförderung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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