Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur in Sachsen. Dazu gehören zum Beispiel der Bau und Ausbau von Gewerbegebieten, die Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen und Einrichtungen für den Tourismus. Auch bestimmte nicht-investive Maßnahmen können gefördert werden, zum Beispiel regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement und Regionalbudget. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens und von weiteren Bedingungen ab. In der Regel beträgt die Förderung 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Quote höher sein, zum Beispiel bei Vorhaben mit regionaler Entwicklungsstrategie, interkommunaler Kooperation und Beitrag zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft. Für investive Maßnahmen gilt eine Bagatellgrenze von 75.000 Euro förderfähigen Kosten.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Kreisangehörige Kommunen reichen den Antrag über das zuständige Landratsamt ein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände. Sie kann auch für juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht interessant sein, wenn sie eine passende Infrastrukturmaßnahme umsetzen. Eingetragene Vereine können ebenfalls förderfähig sein, wenn sie die Maßnahme mit Zustimmung oder im Auftrag der Gemeinde durchführen. Für Regionalmanagement und Regionalbudget sind Landkreise und kreisfreie Städte die Zielgruppe.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Landesdirektion Sachsen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahme ist für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich
- Bedarf ist nachweisbar
- Gesamtfinanzierung einschließlich Folgekosten ist gesichert
- Antragstellende Person oder Stelle ist Eigentümerin oder Eigentümer von Grund und Boden sowie der Infrastrukturanlage
- Bei Verlegung von Trink- und Abwasseranlagen ist eine Grunddienstbarkeit gesichert
- Betreiberinnen und Betreiber sowie Nutzerinnen und Nutzer sind nicht rechtlich, wirtschaftlich oder personell verbunden
- mögliche Ausschlusskriterien
- Investive Maßnahmen unterhalb der Bagatellgrenze von 75.000 Euro förderfähigen Kosten
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Thema der Förderung
- Wirtschaftsnahe Infrastruktur
- Gewerbegebiete
- Tourismusinfrastruktur
- Regionale Entwicklung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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