Zuschuss

Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)

Wenn Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Maßnahmen für Umwelt und Klima auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Es geht um Zuschüsse für bestimmte Bewirtschaftungsformen, die Natur, Boden, Wasser und Artenvielfalt schützen sollen. Dazu gehören zum Beispiel Ökolandbau, Blühstreifen, extensive Bewirtschaftung von Grünland, Baumschnitt in Obstbeständen und bestimmte Naturschutzleistungen. Die Förderung wird für einen festen Zeitraum gewährt und an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Die Förderung soll Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter dabei helfen, ihre Flächen umweltfreundlicher zu nutzen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme und von der Fläche oder Stückzahl ab. Der Antrag muss vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu festgelegten Terminen gestellt werden. Zuständig ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landwirtinnen und Landwirte sowie ihre Zusammenschlüsse, die Flächen in Sachsen-Anhalt bewirtschaften. Für einige Maßnahmen können auch andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder ihre Zusammenschlüsse antragsberechtigt sein. Wichtig ist, dass die Flächen im Fördergebiet liegen und die Maßnahme die besonderen Voraussetzungen erfüllt. Die Förderung passt vor allem zu Betrieben, die ihre Flächen naturnah und klimafreundlich bewirtschaften wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu festgelegten Terminen
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Flächen liegen im Fördergebiet Sachsen-Anhalt
    • Antragstellende bewirtschaften die Flächen
    • Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Union
    • je nach Maßnahme besondere Voraussetzungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden
    • stillgelegte Flächen
    • ausgewiesene Landschaftselemente
    • Gewässerflächen
    • Vorhaben, die bereits rechtlich vorgeschriebene Förderverpflichtungen sind
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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