Darlehen

Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms

Wenn Sie als Haushalt mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Menschen in Bayern dabei, ein Haus oder eine Wohnung für den eigenen Bedarf zu bauen oder zu kaufen. Es geht um selbst genutzten Wohnraum, zum Beispiel ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen gegeben. Der Staat Bayern will damit Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen beim Wohnen unterstützen. Die Förderung kann für Neubau, Umbau, Erweiterung oder den Kauf von Wohnraum genutzt werden. Auch der Kauf einer bestehenden Immobilie kann gefördert werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Privatpersonen in Bayern, die selbst in der Wohnung oder im Haus wohnen wollen. Sie richtet sich an Haushalte mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen. Besonders passend ist sie für Menschen, die keinen angemessenen Wohnraum finden und Hilfe beim Erwerb oder Bau brauchen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für Größe, Kosten und Eigenanteil erfüllt werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bewilligungsstelle Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Niedriges bis durchschnittliches Einkommen
    • Selbst genutzter Wohnraum
    • Angemessene Größe und abgeschlossene Wohnung
    • Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten
    • Kein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer
    • Bei Kauf einer Bestandsimmobilie müssen die Gesamtkosten angemessen sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Einkommen über den Grenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes
    • Wohnung ist nicht angemessen groß oder nicht abgeschlossen
    • Kein Eigenanteil von 20 Prozent
    • Verwandtschaft in gerader Linie mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer
    • Kosten einer Bestandsimmobilie übersteigen die Kosten eines vergleichbaren Neubaus
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Wohnungsbau und Wohnraumerwerb

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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