Zuschuss

Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen

Wenn Sie Hilfeangebote für Frauen und Kinder bereitstellen, die in ihrem Umfeld häusliche und/oder sexualisierte Gewalt erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 11.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern fördert Hilfeangebote für Frauen und ihre Kinder, wenn sie von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Unterstützt werden Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Interventionsstellen. Das Geld ist vor allem für Personalkosten für notwendige Fachkräfte gedacht. Ein Antrag muss vor Beginn des Bewilligungszeitraums gestellt werden.

Die Förderung folgt einer Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Sie gilt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Die genauen Bedingungen hängen von der Art der Einrichtung und des Vorhabens ab.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Träger von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Interventionsstellen, die Frauen und Kinder bei Gewalt unterstützen. Sie richtet sich besonders an Einrichtungen, die Schutz, Beratung und Krisenhilfe anbieten. Auch Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege können antragsberechtigt sein. Wichtig ist, dass die Einrichtungen die fachlichen und organisatorischen Vorgaben erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 1.12. des Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums
  • Ansprechpunkt
    • Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Soziales und Jugend
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Hilfeangebote für Frauen und Kinder bei häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt
    • Finanzierung von Personalausgaben für notwendige Fachkräfte
    • Frauenhäuser mit mindestens 5 Plätzen für Frauen und mindestens ebenso vielen Plätzen für Kinder
    • Fachberatungsstellen mit mindestens 2 Fachkraftstellen
    • Interventionsstellen mit proaktiver Beratung für gewaltbetroffene Frauen
    • Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Thema der Förderung
    • Frauenhäuser
    • Fachberatungsstellen
    • Interventionsstellen
    • Hilfe für Frauen und Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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