Zuschuss

Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)

Wenn Sie Menschen die Möglichkeit zu Freiwilligendiensten bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 28.04.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2026   Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Im Freistaat Sachsen gibt es eine Förderung für Freiwilligendienste, die Zuschüsse für verschiedene Programme bereitstellt. Dazu gehören das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) und Einzelprojekte. Die Höhe der Zuschüsse variiert: Für ein FSJ im Inland gibt es bis zu 200 Euro pro Monat, im Ausland bis zu 250 Euro und für junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen bis zu 400 Euro. Auch das FÖJ wird gefördert, mit bis zu 425 Euro für Teilnehmerausgaben und weiteren Beträgen für pädagogische Begleitung. Anträge müssen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen eingereicht werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Einhaltung des Jugendfreiwilligendienstgesetzes. Antragsberechtigt sind zugelassene Maßnahmenträger und andere juristische Personen für Einzelprojekte. Es gibt festgelegte Fristen für die Antragstellung, die je nach Programm unterschiedlich sind.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen und Träger, die Freiwilligendienste anbieten möchten, insbesondere für das FSJ, FÖJ und FdaG. Zielgruppen sind vor allem junge Menschen, die an diesen Programmen teilnehmen wollen, sowie Träger, die pädagogische Begleitung und Unterstützung für Freiwillige bereitstellen. Auch Einzelprojekte, die im Bereich Freiwilligendienste tätig sind, können von der Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfristen:
    • FSJ: 31.03. für den folgenden Bewilligungszeitraum
    • FÖJ: 15.02. für den folgenden Bewilligungszeitraum
    • FdaG: 30.09. für das folgende Kalenderjahr
    • Fachstelle: 31.10. für das folgende Kalenderjahr
    • Sachsen-Sommer: bis 2 Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraums
  • Ansprechpunkt: Kommunaler Sozialverband Sachsen
  • Anbieter der Förderung: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Thema der Förderung: Förderung von Freiwilligendiensten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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