Zuschuss

Wohlfahrtspflegerische Aufgaben und außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich

Wenn Sie in Niedersachsen Aufgaben der Wohlfahrtspflege übernehmen oder außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben im sozialen Bereich mit einem Zuschuss. Gefördert werden Aufgaben der Wohlfahrtspflege und außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich. Auch innovative Projekte mit Modellcharakter können unterstützt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Der Antrag wird beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt.

Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es geht um Vorhaben, die Menschen im sozialen Bereich helfen oder die soziale Lage verbessern. Dazu zählen auch Maßnahmen mit besonderem Nutzen für das Gemeinwohl. Die Förderung ist an die Regeln der genannten Richtlinie gebunden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger, Organisationen und andere Antragstellende, die soziale Vorhaben in Niedersachsen umsetzen wollen. Sie passt besonders gut zu Projekten mit Wohlfahrtsbezug, sozialer Unterstützung oder Modellcharakter. Auch Vorhaben mit Forschung oder Gutachten im sozialen Bereich können passen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Osnabrück
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen zur Führung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung
    • Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
    • Maßnahmen für alte oder pflegebedürftige Menschen
    • Maßnahmen im Rahmen ambulanter sozialer Dienste
    • Maßnahmen für Personen in außergewöhnlichen sozialen Problemlagen
    • Maßnahmen der Gesundheitssorge und Gesundheitsbildung
    • Maßnahmen der Selbstorganisation, Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe und des Generationendialogs
    • Maßnahmen zur Vernetzung, Prävention und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
    • Maßnahmen zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Vereinigungen von Sozialhilfeempfängern
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Arbeitsmarkt
    • Maßnahmen zur Stärkung der Familie
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Entwicklungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen
    • Forschungsvorhaben und Gutachten zu Fragestellungen aus dem sozialen Bereich
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Wohlfahrtspflegerische Aufgaben und außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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