Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Niedersachsen unterstützt den Betrieb von wichtigen Buslinien im öffentlichen Nahverkehr. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie hilft dort, wo der Schienenverkehr nicht sinnvoll ausgebaut werden kann und Busse eine wichtige Ergänzung sind. Gefördert werden Betriebsleistungen im Linienbetrieb des straßengebundenen ÖPNV. Der Zuschuss kann je nach Steuerkraft der Region unterschiedlich hoch sein. Zusätzlich kann es Geld für eine Anschubfinanzierung geben. Der Förderzeitraum ist auf höchstens 5 Jahre begrenzt. Der Antrag muss bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Aufgabenträger des ÖPNV in Niedersachsen. Auch Aufgabenträger aus anderen Bundesländern können sie für bestimmte Leistungen in Niedersachsen nutzen. Sie passt für Stellen, die neue oder wichtige Busverbindungen sichern oder aufbauen wollen. Besonders wichtig ist sie, wenn damit Orte besser an Oberzentren oder an SPNV-Stationen angebunden werden sollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Die geförderten Buslinien müssen vor dem 31.12.2026 den Betrieb aufnehmen.
- Ansprechpunkt
- Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes.
- Auch Aufgabenträger anderer Bundesländer können für in ihrer Zuständigkeit bestellte Betriebsleistungen in Niedersachsen antragsberechtigt sein.
- Die Buslinie soll Mittelzentren ohne eigene SPNV-Station an Oberzentren oder an SPNV-Stationen anbinden.
- Sie kann auch dem räumlichen und zeitlichen Lückenschluss im SPNV-Netz dienen.
- Möglich ist auch die Anbindung von Orten mit besonderem Verkehrsaufkommen an Oberzentren oder an SPNV-Stationen.
- Die eingesetzten Fahrzeuge müssen barrierefrei sein.
- Die Betriebsleistung muss in Niedersachsen erbracht werden.
- Mit den vorhandenen Verkehrsleistungen darf der Verkehr nicht befriedigend bedient werden.
- Die Betriebsleistungen müssen auf der betreffenden Verbindung für mindestens 3 Jahre bestellt werden.
- Es müssen die genannten Bedien- und Qualitätsstandards eingehalten werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Die Förderung ist nicht möglich, wenn die geförderten Buslinien nicht vor dem 31.12.2026 den Betrieb aufnehmen.
- Die Förderung ist nicht möglich, wenn die Betriebsleistung nicht in Niedersachsen erbracht wird.
- Die Förderung ist nicht möglich, wenn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsleistungen bereits befriedigend bedient wird.
- Anbieter der Förderung
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Thema der Förderung
- Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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