Öffentlicher Personennahverkehr; Erhalt von Hilfen für den Ausbildungsverkehr

Die kommunalen Aufgabenträger nach Art. 8 BayÖPNVG erhalten zur Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art.

Stand 11.06.2026 Nächste Abgabefrist 15.09.2026   Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Diese Förderung hilft beim Ausbildungsverkehr im öffentlichen Nahverkehr in Bayern. Kommunale Aufgabenträger bekommen dafür finanzielle Hilfen. Das Geld wird als pauschale Zuweisung ausgezahlt. Es soll helfen, die Kosten auszugleichen, die durch vergünstigte Zeitfahrausweise für Auszubildende entstehen. Wenn nicht alles dafür gebraucht wird, muss das Geld für andere Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs verwendet werden.

Die Auszahlung läuft in zwei Teilen. Ein Abschlag wird am 1. April gezahlt. Der Rest wird nur ausgezahlt, wenn die nötigen Unterlagen rechtzeitig eingereicht wurden. Dafür gibt es feste Fristen und bestimmte Angaben, die gemeldet werden müssen.

Die Förderung ist an klare rechtliche Vorgaben gebunden. Grundlage sind das Bayerische Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr und die dazugehörige Verordnung. Die Mittel müssen zweckgebunden eingesetzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Aufgabenträger in Bayern, die für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig sind. Sie richtet sich an Stellen, die den Ausbildungsverkehr sichern und dafür Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen weitergeben. Auch Verkehrsunternehmen können indirekt profitieren, wenn sie solche Ausgleichsleistungen erhalten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Mitteilung der erforderlichen Angaben: bis 15. September eines Jahres
    • Verwendungsnachweis: bis 30. September des Folgejahres
  • Ansprechpunkt
    • Regierungen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kommunaler Aufgabenträger nach Art. 8 BayÖPNVG
    • Zweckbindung für die Sicherstellung des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr
    • rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Unterlagen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unterlagen nicht bis spätestens 15. September eingereicht
    • Mittel nicht zweckgebunden verwendet
  • Anbieter der Förderung
    • Regierungen
  • Thema der Förderung
    • Öffentlicher Personennahverkehr
    • Ausbildungsverkehr

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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