Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung im kommunalen Wohnungsbau zielt darauf ab, bezahlbaren Mietwohnraum für Haushalte zu schaffen, die auf dem Markt keinen passenden Wohnraum finden können. Besonders anerkannten Flüchtlingen wird hierbei Rechnung getragen. Gefördert werden Neubauten, Modernisierungen bestehender Mietwohnungen sowie der Erwerb leerstehender Gebäude. Auch planerische Maßnahmen wie Wohnraumkonzepte können unterstützt werden.
Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen und Zuschüssen. Gemeinden, Landkreise und Bezirke können als Zuwendungsempfänger auftreten, müssen jedoch Eigentümer des geförderten Wohnraums sein. Die Höhe der Förderung kann bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen, wobei bei bestimmten Maßnahmen sogar bis zu 60 % möglich sind.
Wichtig ist, dass die Maßnahmen noch nicht begonnen haben dürfen, um förderfähig zu sein. Die Mietwohnungen müssen allgemeinen Wohnstandards entsprechen und in Gebieten mit einem hohen Bedarf an Mietwohnraum liegen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für bayerische Gemeinden, Landkreise und Bezirke, die bezahlbaren Wohnraum schaffen möchten. Auch kommunale Wohnungsbauunternehmen und Kirchen können als Partner einbezogen werden. Die Zielgruppe umfasst Haushalte, die Schwierigkeiten haben, geeigneten Wohnraum zu finden, insbesondere anerkannten Flüchtlingen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: keine festen Fristen
- Ansprechpunkt: Regierungen
- mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Neubau, Modernisierung oder Erwerb von Mietwohnraum
- planerische Maßnahmen
- mögliche Ausschlusskriterien:
- Maßnahmen dürfen nicht begonnen worden sein
- Standorte müssen einen erheblichen Bedarf an Mietwohnraum aufweisen
- Anbieter der Förderung: Regierungen
- Thema der Förderung: kommunaler Wohnungsbau
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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