Darlehen/Zuschuss

Kommunaler Wohnungsbau; Beantragung einer Förderung

Zweck Es soll bezahlbarer Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht mit passendem Wohnraum versorgen können, geschaffen werden. Anerkannte Flüchtlinge sollen dabei angemessen berücksichtigt werden.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung im kommunalen Wohnungsbau zielt darauf ab, bezahlbaren Mietwohnraum für Haushalte zu schaffen, die auf dem Markt keinen passenden Wohnraum finden können. Besonders anerkannten Flüchtlingen wird hierbei Rechnung getragen. Gefördert werden Neubauten, Modernisierungen bestehender Mietwohnungen sowie der Erwerb leerstehender Gebäude. Auch planerische Maßnahmen wie Wohnraumkonzepte können unterstützt werden.

Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen und Zuschüssen. Gemeinden, Landkreise und Bezirke können als Zuwendungsempfänger auftreten, müssen jedoch Eigentümer des geförderten Wohnraums sein. Die Höhe der Förderung kann bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen, wobei bei bestimmten Maßnahmen sogar bis zu 60 % möglich sind.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen noch nicht begonnen haben dürfen, um förderfähig zu sein. Die Mietwohnungen müssen allgemeinen Wohnstandards entsprechen und in Gebieten mit einem hohen Bedarf an Mietwohnraum liegen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für bayerische Gemeinden, Landkreise und Bezirke, die bezahlbaren Wohnraum schaffen möchten. Auch kommunale Wohnungsbauunternehmen und Kirchen können als Partner einbezogen werden. Die Zielgruppe umfasst Haushalte, die Schwierigkeiten haben, geeigneten Wohnraum zu finden, insbesondere anerkannten Flüchtlingen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine festen Fristen
  • Ansprechpunkt: Regierungen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Neubau, Modernisierung oder Erwerb von Mietwohnraum
    • planerische Maßnahmen
  • mögliche Ausschlusskriterien:
    • Maßnahmen dürfen nicht begonnen worden sein
    • Standorte müssen einen erheblichen Bedarf an Mietwohnraum aufweisen
  • Anbieter der Förderung: Regierungen
  • Thema der Förderung: kommunaler Wohnungsbau

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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