Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Thüringen fördert nicht investive Maßnahmen im Tierschutz. Es geht vor allem um die Verbesserung der Situation von freilebenden, herrenlosen Katzen. Gefördert werden zum Beispiel Kastrationen, tierärztliche Behandlungen und die Kennzeichnung mit einem Mikrochip. Auch Einrichtungsgegenstände und Hilfsmittel, die dafür gebraucht werden, können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, höchstens 5.000 Euro.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür gibt es eine Frist bis zum 31.12. des Vorjahres. Für das Kalenderjahr 2024 galt als Stichtag der 31.3. Für den Antrag ist eine Stellungnahme des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes nötig. Die Maßnahme muss außerdem tierschutzrechtlich und veterinärhygienisch begründet sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Tierschutzvereine, Tierheime und Kommunen. Sie passt besonders gut, wenn diese Stellen herrenlose Katzen kastrieren oder kennzeichnen wollen. Auch wenn Hilfsmittel oder Ausstattung für diese Arbeit gebraucht werden, kann die Förderung helfen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 31.12. des Vorjahres
- für das Kalenderjahr 2024: 31.3.
- Ansprechpunkt
- Thüringer Landesverwaltungsamt
- Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- gemeinnützige Tierschutzvereine, Tierheime oder Kommunen
- Stellungnahme des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
- tierschutzrechtliche und veterinärhygienische Begründung
- Dringlichkeit der Maßnahme
- Kennzeichnung der Katzen mittels Mikrochip
- Eintragung der Mikrochipkennzeichnung in ein Haustierregister
- mögliche Ausschlusskriterien
- Einrichtungen, die Tiere aus dem Ausland zwecks entgeltlicher Abgabe an Dritte verbringen oder einführen
- Anbieter der Förderung
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Thema der Förderung
- Tierschutz
- Kastration und Kennzeichnung freilebender herrenloser Katzen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.