Zuschuss

Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Lebensbedingungen von Heimtieren verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 18.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen, die die Lebensbedingungen von Heimtieren verbessern. Es gibt dafür einen Zuschuss für bestimmte Vorhaben im Tierschutz. Gefördert werden vor allem investive Maßnahmen, zum Beispiel für Plätze in Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen. Auch andere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes für Heimtiere können gefördert werden. In Einzelfällen sind auch Maßnahmen für Nutztiere möglich.

Die Förderung kann für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen sowie für bestimmte Sachkosten genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für den Betrieb eines Tierheims, den Transport von Tieren zur tierärztlichen Versorgung, Fortbildungen im Tierschutz, Impfungen, Geräte und Tierarztgebühren. Für investive Maßnahmen sind bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Für bestimmte Personal- und Sachausgaben sind 30 Prozent bis maximal 5.800 Euro je Tierschutzverein und Jahr möglich. Eine Beteiligung der Kommunen wird erwartet.

Anträge für investive Maßnahmen müssen vor Beginn der Maßnahme und bis zum 15. März eines Jahres gestellt werden. Anträge für Personal- und Sachausgaben können jederzeit eingereicht werden. Zuständig ist die Landesdirektion Sachsen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen sinnvoll. Sie passt für Träger, die Tierheime oder ähnliche Einrichtungen betreiben oder verbessern wollen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen in Sachsen umgesetzt werden. Die Investitionen müssen die Unterbringung oder Pflege von Heimtieren direkt verbessern.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für investive Maßnahmen: vor Beginn der Maßnahme und bis zum 15. März eines Jahres
    • Für Personal- und Sachausgaben: jederzeit
  • Ansprechpunkt
    • Landesdirektion Sachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen
    • Maßnahmen müssen in Sachsen durchgeführt werden
    • Investitionen müssen die Unterbringung oder Pflege von Heimtieren unmittelbar verbessern
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Thema der Förderung
    • Tierschutz
    • Verbesserung der Lebensbedingungen von Heimtieren
    • Unterstützung von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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