Zuschuss

Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Wenn Sie bei der Finanzierung von Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen Unterstützung brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Baumaßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. Es geht um den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und die Bauerhaltung von Jugendbildungsstätten, Jugendbegegnungsstätten und Jugendherbergen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie wird in der Regel nur zusammen mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers eingesetzt. Für Maßnahmen zur Bauerhaltung gilt eine Mindesthöhe von 50.000 Euro. Der Antrag muss vor dem Baubeginn gestellt werden.

Das Bauvorhaben muss zuerst in die Planungen des Bundes aufgenommen werden. Danach wird der Antrag bei der zuständigen obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle eingereicht. Die vollständigen Unterlagen sollen spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn beim zuständigen Bundesministerium vorliegen. Es gibt dafür Formblätter auf den Internetseiten des Bundesministeriums und des Bundesverwaltungsamts.

Gefördert werden nur Vorhaben mit bundesweiter oder internationaler Bedeutung. Der Träger muss ein Betreiberkonzept vorlegen und zeigen, dass die Einrichtung langfristig so genutzt werden soll. Außerdem muss der Träger Eigentümer des Grundstücks sein oder ein gesichertes Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahre haben. Alle zumutbaren Finanzierungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Jugendbildungsstätten, Jugendbegegnungsstätten und Jugendherbergen. Besonders geeignet ist sie für anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Wichtig ist, dass die Einrichtung bundesweit oder international bedeutsam ist. Auch die zuständigen Stellen in den Ländern und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes kommen als Antragsteller in Betracht.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der vollständige Antrag soll spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.
  • Ansprechpunkt
    • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
    • Vorhaben mit bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung
    • Betreiberkonzept mit Zielstellung und Umsetzungsstrategie
    • Eigentum am Grundstück oder dinglich gesichertes Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahre
    • Alle zumutbaren Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine bundesweite oder internationale Bedeutung der Einrichtung
    • Kein gesichertes Eigentum oder Nutzungsrecht am Grundstück
    • Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Thema der Förderung
    • Bau, Erwerb, Ersteinrichtung und Bauerhaltung von Jugendbildungsstätten, Jugendbegegnungsstätten und Jugendherbergen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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