Zuschuss

Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit (Auslandsprojektförderung Sachsen)

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern sowie zur Stärkung ihrer Fähigkeiten durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 11.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland. Gefördert werden Maßnahmen, die die Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen verbessern und ihre Fähigkeiten stärken. Es gibt dafür einen Zuschuss. Die Förderung kann für verschiedene Themen genutzt werden, zum Beispiel für Bildung, Infrastruktur, medizinische Versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, humanitäre Maßnahmen, Geschlechtergerechtigkeit, Digitalisierung und Menschenrechte.

Die Förderung wird über die Stiftung Nord-Süd-Brücken beantragt. Für kleinere Vorhaben gibt es eine Frist zum 20. eines Monats. Bei höheren Fördersummen gelten andere Fristen der Stiftung. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird nur unter bestimmten Bedingungen bewilligt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen. Sie richtet sich an Organisationen, die mit Partnern in Entwicklungsländern zusammenarbeiten. Besonders passend ist sie für Projekte, die die Beteiligten aktiv einbeziehen und langfristig wirken sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Anträge bis zu einer Fördersumme von 6.000 Euro: zum 20. eines Monats
    • Bei höheren Fördersummen gelten die Fristen der Stiftung Nord-Süd-Brücken
  • Ansprechpunkt
    • Stiftung Nord-Süd-Brücken
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gemeinnütziger Verein mit Sitz im Freistaat Sachsen
    • Zusammenarbeit mit einer Organisation, Gruppe oder Institution in einem Land der DAC-Liste der Entwicklungsländer
    • Zielgruppen müssen wesentlich in den Projektzyklus einbezogen werden
    • Die Maßnahme soll einen klaren Beitrag zu Selbstorganisationsprozessen leisten
    • Nachhaltigkeit des Projektes nach Förderende muss gesichert sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Stiftung Nord-Süd-Brücken
  • Thema der Förderung
    • Entwicklungszusammenarbeit im Ausland
    • Bildung
    • Infrastruktur
    • medizinische Versorgung
    • Umwelt- und Klimaschutz
    • humanitäre Maßnahmen
    • Geschlechtergerechtigkeit
    • Digitalisierung
    • Menschenrechte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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